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   BGH, 22.11.2016 - AnwZ (Brfg) 48/16   

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https://dejure.org/2016,45279
BGH, 22.11.2016 - AnwZ (Brfg) 48/16 (https://dejure.org/2016,45279)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2016 - AnwZ (Brfg) 48/16 (https://dejure.org/2016,45279)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2016 - AnwZ (Brfg) 48/16 (https://dejure.org/2016,45279)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § ... 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 5 Satz 1, § 125 Abs. 2 Satz 1 VwGO, § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, § 124a Abs. 4 Satz 5 VwGO, § 60 Abs. 1, § 125 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 50 Abs. 1 Nr. 6 BNotO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 2 Satz 1 BRAO

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zulassungswiderruf wegen Vermögensverfalls - und keine Gnade

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der insolvente Rechtsanwalt

  • tintemann.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Anwaltszulassung bei Insolvenz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.06.2015 - AnwZ (Brfg) 11/15

    Der Anwalt in der Insolvenz

    Auszug aus BGH, 22.11.2016 - AnwZ (Brfg) 48/16
    Die vom Kläger vorgebrachten Auswirkungen des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auf seine Existenzgrundlage, stellen keine außergewöhnliche Härte dar, sondern sind die aus § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO resultierende Folge eines Vermögensverfalls (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2015 - AnwZ (Brfg) 11/15, juris Rn. 9 mwN, siehe auch BVerfG, NJW 2005, 3057 zur Parallelregelung in § 50 Abs. 1 Nr. 6 BNotO).

    Die Annahme einer derartigen Sondersituation setzt jedoch zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 25. August 2016 - AnwZ (Brfg) 30/16, juris Rn. 8; vom 17. März 2016 - AnwZ (Brfg) 6/16, juris Rn. 4 und vom 3. Juni 2015 - AnwZ (Brfg) 11/15, juris Rn. 8, jeweils mwN).

  • BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 912/04

    Verletzung des Grundrechts auf Berufsfreiheit (GG Art 12 Abs 1) durch

    Auszug aus BGH, 22.11.2016 - AnwZ (Brfg) 48/16
    Die vom Kläger vorgebrachten Auswirkungen des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auf seine Existenzgrundlage, stellen keine außergewöhnliche Härte dar, sondern sind die aus § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO resultierende Folge eines Vermögensverfalls (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2015 - AnwZ (Brfg) 11/15, juris Rn. 9 mwN, siehe auch BVerfG, NJW 2005, 3057 zur Parallelregelung in § 50 Abs. 1 Nr. 6 BNotO).
  • BGH, 17.03.2016 - AnwZ (Brfg) 6/16

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung:

    Auszug aus BGH, 22.11.2016 - AnwZ (Brfg) 48/16
    Die Annahme einer derartigen Sondersituation setzt jedoch zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 25. August 2016 - AnwZ (Brfg) 30/16, juris Rn. 8; vom 17. März 2016 - AnwZ (Brfg) 6/16, juris Rn. 4 und vom 3. Juni 2015 - AnwZ (Brfg) 11/15, juris Rn. 8, jeweils mwN).
  • BGH, 25.08.2016 - AnwZ (Brfg) 30/16

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 22.11.2016 - AnwZ (Brfg) 48/16
    Die Annahme einer derartigen Sondersituation setzt jedoch zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 25. August 2016 - AnwZ (Brfg) 30/16, juris Rn. 8; vom 17. März 2016 - AnwZ (Brfg) 6/16, juris Rn. 4 und vom 3. Juni 2015 - AnwZ (Brfg) 11/15, juris Rn. 8, jeweils mwN).
  • BGH, 22.06.2011 - AnwZ (Brfg) 12/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Gefährdung

    Auszug aus BGH, 22.11.2016 - AnwZ (Brfg) 48/16
    Darüber hinaus vermag auch allein die mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbundene Verfügungsbeschränkung des Klägers zugunsten des Insolvenzverwalters die Gefährdung nicht entfallen zu lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 10.02.2015 - AnwZ (Brfg) 53/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Verlängerung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 22.11.2016 - AnwZ (Brfg) 48/16
    Unverschuldet ist eine Fristversäumung nur, wenn sie bei Anwendung der Sorgfalt, die unter Berücksichtigung der konkreten Sachlage im Verkehr erforderlich war und dem Kläger vernünftigerweise zugemutet werden konnte, nicht zu vermeiden war (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 53/14, juris Rn. 3 mwN).
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